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Operationen aus kosmetischer Indikation



Viele Patienten leiden unter kleinen gutartigen Hauttumoren, so genannten Fibromen, oder Alterswarzen. Diese Hauterscheinungen sind harmlos, haben nicht die Neigung, bösartig zu werden und stören doch das persönliche Wohlbefinden unter Umständen ganz erheblich.

Die gesetzlichen Krankenkassen stufen die Entfernung dieser Hauterscheinungen als kosmetische Operation ein und übernehmen daher auch nicht die Kosten.


Wir führen derartige Eingriffe in Lokalanästhesie in unserer Praxis durch und betreuen die Patienten, bis die Wundheilung abgeschlossen ist. Da die Alterswarzen meist sehr oberflächlich sind, reicht das Entfernen mit einem chirurgischen scharfen Löffel, wobei die Warze unter sterilen Bedingungen abgekratzt wird und die entstehende Wunde anschließend steril verbunden wird.

Auch die Fibrome sind oftmals noch klein und haben nur einen kleinen Stiel, der sie mit der Haut verbindet. Dann können sie leicht mit dem Skalpell abgeschnitten werden. Oft ist es nicht einmal notwendig, eine Naht zu legen, was besonders schöne kosmetische Ergebnisse mit sich bringt.